Vereinsjugend
Alle Mitglieder unter 26 Jahren sind nun in der ImpulsJugend vertreten und stellen eine eigene Gruppe dar, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertritt. So können Kinder und Jugendliche ihre eigenen Jugendsprecher_innen und den Kinder- und Jugendvorstand wählen. Damit findet Vereinsleben schon im kleinen Rahmen statt und demokratische Grundwerte werden gefördert.
Unsere Kinder- und Jugendsprecher_innen stehen fest
Wir möchten unsere Jugendarbeit stärken, um die Wünsche und Meinung der Kinder und Jugendlichen im Verein zu vertreten und mit einzubinden. Dazu werden in jeder Sparte Jugendsprecher_innen ab einem Alter von 15 Jahren gewählt, die die Kinder und Jugendlichen im Jugendvorstand vertreten.
Unsere Kinder- und Jugendsprecher_innen für die Abteilung Schwimmen sind nun neuerdings Valentin und Jana.
Unsere Kinder- und Jugendsprecherin für die Abteilung Turnen ist nun Lena.
Wir danken Euch für Eurer Engagement und freuen uns auf Euch!
Angebote der ImpulsJugend
Hier findet Ihr alle abteilungsübergreifenden Angebote für Kinder und Jugendliche
Viele unserer Angebote werden mit der Unterstützung der Vereinsjugend realisiert.
Abteilungsübergreifende Angebote für Kinder und Jugendliche werden zur Zeit erarbeitet und zukünftig vom ImpulsJugend Team angeboten.
Jugend-Erlebnis-Camp (ab 12 Jahre)
Zum Lago di Bolsena in Italien.
Für die angehenden Jugendlichen geht es nach Mittelitalien direkt an den Bolsenasee. Neben einem vielseitigen Workshop-Programm sind auch die Ausflüge und das Aktiv-Angebot mit Mountainbiken, Klettern und Flusswassern echte Highlights. Auch das Reisen mit dem Zug bietet ein besonderes Erlebnis.
Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche von 12 – 15 Jahren.
Zeitraum: 19. Juli – 02. August 2018
Wenn Ihr euch für die Reise interessiert, erhaltet Ihr hier weitere Informationen!
Unser ImpulsJugend Team
Beteiligen, Diskutieren, Mitbestimmen – Nicht nur für Erwachsene!
Für die aktive Kinder- und Jugendarbeit innerhalb unseres Vereins, bildet die Vereinsjugend, die ImpulsJugend bildet der Kinder- und Jugendvorstand „ImpulsJugend-Team“ um sich. Dies sind alle aktiven Mitarbeiter_innen, die im Rahmen der ImpulsJugend tätig sind.
Kinder- und Jugendordnung der „ImpulsJugend“ im ImpulsWerk Münster e.V.
Präambel
Mitsprache und Mitbeteiligung sind elementarer Bestandteil des demokratischen Grundprinzipes, an dem bereits Kinder und Jugendliche ausdrücklich teilhaben sollen. Dies wird im ImpulsWerk in der Vereinsstruktur in zweifacher Hinsicht umgesetzt. Alle jugendlichen Mitglieder ab 15 Jahren erhalten in der Vollversammlung des Hauptvereins bereits das aktive Stimmrecht. Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr werden über die Kinder- und Jugendversammlungen der Abteilungen mit eingebunden. Durch die Wahlen der Kinder- und JugendsprecherInnen werden somit die Belange in den Kinder- und Jugendvorstand getragen und entsprechend des Grundgedankens der Partizipation umgesetzt. Hierzu regelt die Kinder- und Jugendordnung die Selbstverwaltung und die damit verbunden Rechte und Aufgaben.
§1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Vereinsjugend des „ImpulsWerk Münster e.V.“ sind alle Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, sowie die gewählten und berufenen MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendvorstandes. Die Vereinsjugend trägt den Namen „ImpulsJugend“.
§2 Aufgaben
Die „ImpulsJugend“ führt und verwaltet sich selbst. Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel und deren Verwendung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Das beschlussfassende Gremium ist der Kinder- und Jugendvorstand. Bei der Umsetzung sind die Grundsätze des Hauptvereins, in der Satzung unter § 2 Abs. 2 a-c benannt, einzuhalten. Zu diesem Zweck führt die Vereinsjugend eine eigene Kasse, die der Kassenprüfung des Hauptvereins unterliegt. Die Grundsätze der Mittelherkunft und Mittelverwendung sind zwingend zu berücksichtigen.
Aufgabe der Abteilung ist die Förderung der sportlichen und außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Weiter soll durch die Kinder- und Jugendsprecher ein abteilungsübergreifendes Netzwerk innerhalb des Hauptvereins gefördert werden. Neben der Geselligkeit und Identifikation steht auch die Nachwuchsförderung im Fokus der Vereinsarbeit.
Ein politisches Engagement im Verein auf allen Ebenen ist ausdrücklich erwünscht.
§3 Organe
Organe der Vereinsjugend des ImpulsWerk Münster e.V. sind:
a) der Kinder- und Jugendvorstand
b) die Jugend innerhalb der Vollversammlung des Hauptvereins
c) die Kinder- und Jugendversammlung der Abteilungen
§4 Kinder- und Jugendvorstand
a) Der Kinder- und Jugendvorstand besteht aus folgenden Personen und soll gemischt-geschlechtlich besetzt sein:
- dem / der Kinder- und Jugendreferent_in aus dem Hauptverein
- den Kinder- und Jugendsprecher_innen aus den Abteilungen
- sowie bis zu drei vom Kinder- und Jugendausschuss ernannte Personen
Zudem gehört dem Kinder- und Jugendvorstand der/die Schutzbeauftragte des Hauptvereines hinzu, ohne jedoch ein Stimmrecht zu haben. Im Rahmen der Funktion soll die Person nur beratend tätig sein bzw. im Bedarfsfall als Ansprechpartner_in dienen.
b) Die Aufgaben des Kinder- und Jugendvorstand ist die Leitung der „ImpulsJugend“ und die Vertretung der Sportjugend innerhalb der Gesundheits- und Sportsparte. Er ist das beschlussfassende Gremium.
Er ist verantwortlich für die Entsendung eines Vertreters zu den jeweiligen Jugendorganen der Fachverbände der Abteilungen und der Sportjugend des Stadtsportbundes.
Durch die vertretenden Kinder- und Jugendsprecher_innen, ist er zudem für die Durchführung der Kinder- und Jugendversammlung innerhalb der Abteilungen zuständig. Diese sollen mindestens einmal im Kalenderjahr durchgeführt werden.
Für die aktiver Kinder- und Jugendarbeit soll durch den Kinder- und Jugendvorstand das „ImpulsJugend-Team“ gebildet werden. Dies sind alle aktiven Mitarbeiter_innen, die im Rahmen der ImpulsJugend tätig sind.
c) Er ist eigenverantwortlich für die vom Hauptverein und der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des Jahreshaushaltes und verfügt über ein eigenes Konto, welches er gemäß § 2 führt.
Die Jahreshauptversammlung beschließt den jährlichen Etat durch die Mitglieder, welcher aus dem Jahresgrundbeitrag aller Mitglieder bis 25 Jahre mitfinanziert wird.
§5 Kinder- und Jugendreferent_in
a) Der / die Kinder- und Jugendreferent_in (in der Satzung zur Zeit als Kinder- und Jugendwart_in bezeichnet) ist Mitglied des Hauptvorstands. Er/sie muss über eine fachspezifische pädagogische Qualifikation (mindestens z.B. Jugendleiter-Ausbildung) oder eine qualifizierende Berufsausbildung verfügen.
b) Er / Sie wird von allen Mitgliedern im Alter von 15 - 25 Jahren in der Vollversammlung des Hauptvereins für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
c) Er / Sie ist federführend für die Kinder- und Jugendarbeit im Verein und leitet den Kinder- und Jugendvorstand.
Der / die Kinder- und Jugendreferent_in ist für die Umsetzung der Jugendordnung
verantwortlich und offizielle_r Vertreter_in der „ImpulsJugend“ gegenüber Institutionen und
Verbänden.
d) Er / Sie ist sowohl dem Kinder- und Jugendvorstand sowie dem Hauptvorstand gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
§6 Kinder- und Jugendsprecher_innen
a) Die Kinder- und Jugendsprecher_innen werden alle 2 Jahre durch die Kinder- und Jugendversammlungen der Abteilungen gewählt oder durch die Abteilungen ernannt, falls nicht ausreichend Stimmberechtigte vorhanden sind. Sie müssen zwischen 15 und 25 Jahre alt sein.
Jede Abteilung, mit mindestens 40 Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, entsendet mindestens einen Sprecher / eine Sprecherin. Bei mindestens 16 stimmberechtigten Kinder- und Jugendlichen von 10 bis 17 Jahre wird eine Kinder- und Jugendversammlung einberufen, wo je zwei Kinder- und Jugendsprecher_innen gewählt werden. Hierbei ist ein gemischt-geschlechtliche Besetzung zu berücksichtigen.
Bei vorzeitigem Ausscheiden einer Sprecherin / eines Sprechers kann ein Ersatz benannt werden.
b) Die Kinder- und Jugendsprecher_innen sollen Ansprechpartner_innen und umsetzende Kraft an der Basis sein. Sie sollen die Belange der Kinder und Jugendlichen in den Kinder- und Jugendvorstand tragen. Hierzu gehören auch Verstöße gegen den Ehrenkodex der Sportjugend NW. Sie können auch direkt an die schutzbeauftragte Person gemeldet werden.
Sie sollen ein abteilungsübergreifendes Netzwerk bilden und ausdrücklich auch „außersportliche Angebote“ wie auch „eigenverantwortliche Angebote“ (z. B. im Sinne von Partizipation Jugend für Jugend) für Kinder und Jugendliche initiieren und gestalten.
c) Um ihren Aufgaben gerecht zu werden sollen die Kinder- und Jugendsprecher_innen eine Gruppenhelfer_innen-Ausbildung und ähnliche Fortbildungsangebote wahrnehmen. Grundsätzlich sind diese von dem Hauptverein zu tragen.
§7 Änderungen
Änderungen der Kinder- und Jugendordnung können nur auf Antrag des Kinder- und Jugendvorstand durch Ankündigung in der ordentlichen Mitgliederhauptversammlung des „ImpulsWerk Münster e.V.“ oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung von allen Mitgliedern im Alter von 15 - 25 Jahren in der Vollversammlung des Hauptvereins beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
§8 Inkrafttreten
Die Jugendordnung ist mit dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 14.12.2017 in Kraft getreten. Diese modifizierte Fassung ist durch die Vollversammlung zur Jahreshauptversammlung 2018 zu beschließen.